Ähnlich wie im Familienrecht hat auch im Erbrecht die Konfliktvermeidung und/oder -lösung oberste Priorität. Durch eine juristisch begleitete letztwillige Verfügung lässt sich oft im Vorfeld des Erbfalles Klarheit schaffen.
Sollte dies versäumt worden sein, muss im Nachhinein versucht werden, dem Willen des Erblassers und den berechtigten Interessen der in Frage kommenden Erben gerecht zu werden, notfalls auch durch Anrufung der Gerichte.
Immer wichtiger wird in diesem Bereich auch die Vorsorge der eigenen Belange wie z.B. durch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Unsere Leistungen im Bereich Erbrecht
Vorsorge
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
Vor dem Erbfall
- Beratung und Erstellung von Testamenten nach Ihren Bedürfnissen und Vorstellungen
- Gestaltung von Erbverträgen
- Schenkung von Todes wegen
- Verfügungen von Todes wegen
- Behindertentestamente
Nach dem Erbfall
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Beantragung von Erbscheinen und Vertretung in Erbscheinverfahren